Schweinfurt Stadt und Landkreis. Deutschland steht weiterhin vor einem ungewissen Fortgang der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie im Herbst und Winter. Eines der wirkungsvollsten Mittel gegen das SARS-CoV-2-Virus ist und bleibt die Impfung. Sie schützt zuverlässig vor einem schweren Verlauf der Krankheit.
Die Europäische Kommission und der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) haben am 01. September 2022 für die an die Omikron-Virusvariante angepassten mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischungsimpfungen ihre Zustimmung erteilt. Diese Änderung der Zulassung gilt für Personen ab 12 Jahren, die bereits mindestens die Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.
Corona-Schutzimpfungen sind im Impfladen (Gunnar-Wester-Straße 10, 97421 Schweinfurt) an folgenden Tagen möglich:
Dienstag, Donnerstag und Samstag, jeweils von 11:00 bis 19:00 Uhr
Die Impfungen finden weiterhin ohne Termin statt. Der Impfstoff ist dabei frei wählbar. Angeboten werden die Impfstoffe von BioNTech und Moderna. Die variantenangepassten Impfstoffe können jedoch nicht für eine Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfungen) eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit.
Mobile Impfangebote im Landkreis Schweinfurt
Vorwiegend freitags sind im Landkreis weiterhin mobile Impfteams unterwegs. Die aktuellen Termine sind ebenfalls auf den Internetseiten von Stadt und Landkreis Schweinfurt unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung abrufbar.
Auch hier ist weiterhin keine Terminvereinbarung nötig. Gewählt werden kann zwischen den Impfstoffen von BioNTech und Moderna.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung, zu den Auffrischungsimpfungen und zu den für eine Impfung möglichst mitzubringenden Dokumenten sind sowohl auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung als auch auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung zu finden.
Quelle: Landratsamt Schweinfurt