Bild: Symbolbild
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stuft in seiner aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko einer direkten oder indirekten Einschleppung der Geflügelpest ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern derzeit nur noch als gering bis mäßig ein, sofern die für Geflügelhaltungen vorgeschriebenen grundlegenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hebt daher mit Allgemeinverfügung vom 06.05.2022, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 15, die angeordnete Pflicht zur Aufstallung von Haus- und Nutzgeflügel in der Gemeinde Stockheim sowie den Gemarkungen Ostheim v. d. Rhön, Mellrichstadt, Eussenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grbf. sowie in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen und der Gemeinde Hausen mit Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten auf.
Die angeordneten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis bleiben weiterhin in Kraft (Allgemeinverfügung vom 07.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 40 aus dem Jahr 2021).
Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen.
Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld
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