An den stillen Tagen, und zwar
am Gründonnerstag, 14.04.2022, von 02:00 – 24:00 Uhr
am Karfreitag, 15.04.2022, von 00:00 – 24:00 Uhr
am Karsamstag, 16.04.2022, von 00:00 – 24:00 Uhr,
sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Geldspielgeräte in Gaststätten sind abgeschaltet zu lassen.
Am Karfreitag, 15.04.2022, besteht außerdem ein Verbot von musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb und auch ein Verbot von Sportveranstaltungen. Spielhallen sind geschlossen zu halten.
Quelle: Stadt Bad Kissingen