Diese Katze hat es gut, sie hat einen gemütlichen Platz gefunden. Heimtiere, die mit Herrchen und Frauchen aus der Ukraine angekommen sind, sollten beim Tierarzt untersucht werden. Foto: Landkreis Bad Kissingen/Anja Vorndran
Das gilt es zu beachten, wenn Geflüchtete aus der Ukraine ihr Haustier mitbringen
Hund, Katze, Frettchen oder Vogel – auch diese Heimtiere reisen mit Herrchen und Frauchen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine in den Landkreis. Das ist verständlich, denn Fifi, Schnurre und Co. zählen zur Familie. Hier angekommen, gilt es einige Regeln zu beachten. „Bitte melden Sie sich nach der Ankunft zunächst beim zuständigen Veterinäramt, wenn Sie mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen einreisen. Die Veterinärämter sind Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde. Dort werden diese Heimtiere registriert“, so Amtstierärztin Dr. Regine Rottmayer. Im Anschluss muss man mit diesem Heimtier einen praktizierenden Tierarzt zur Untersuchung des Tieres aufsuchen. Er impft gegen Tollwut, kann den tierischen Freund chippen und einen sogenannten EU-Heimtierausweis ausstellen, der für Hund, Katze und Frettchen gilt. Welcher Tierarzt sich bereit erklärt, diese Maßnahmen kostenfrei durchzuführen, kann beim Veterinäramt, unter Tel.: 0971/801-7029, erfragt werden. Zudem kann man einen praktizierenden Tierarzt im „Tierärztesuchdienst“ unter www.bltk.de finden. „Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne des Heimtieres in Bayern und im Landkreis Bad Kissingen grundsätzlich nicht notwendig“, erklärt Amtstierarzt Dr. Thomas Koy.
Quelle: Landratsamt Bad Kissingen