Der Krieg in der Ukraine treibt immer mehr Menschen in die Flucht. Auch im Landkreis Haßberge kommen immer mehr Vertriebene an. Um kurzfristig auch eine größere Anzahl an Flüchtlingen aufnehmen zu können, werden die Bürgermeisterin und die 25 Bürgermeister in ihren Städten, Märkten und Gemeinden kleinere Notunterkünfte einrichten. Dort sollen die Menschen übergangsweise ein Dach über den Kopf finden, bis sie in einen geeigneten privaten Wohnraum vermittelt werden können. Bürgerinnen und Bürger, die für die Notunterkünfte Betten oder Bettzeug zur Verfügung stellen können, werden gebeten, sich direkt bei der jeweiligen Gemeinde zu melden.
Der Bedarf an Wohnraum ist sehr groß, da in den kommenden Tagen und Wochen mit weiteren Zugängen von Geflüchteten aus der Ukraine zu rechnen ist. Deshalb bittet das Landratsamt um Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, um den Menschen schnellstmöglich geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Gesucht wird alles, ganz gleich, ob es sich um ein freies Einfamilienhaus, um eine leerstehende Wohnung oder ein möbliertes Zimmer handelt.
Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, auf der Internetseite des Landkreises Haßberge unter www.hassberge.de folgendes Kontaktformular online auszufüllen: https://www.hassberge.de/wohnraum. Die angebotenen Objekte werden dann gesichtet und geprüft. Wichtige Informationen, die jeder gleich angeben sollte, der Wohnraum anbietet: Ab wann ist das Objekt verfügbar und wie lange? Handelt es sich um eine leere Wohnung oder ein Haus? Ist eine gewisse Grundausstattung vorhanden? Sind Zimmer möbliert? Auch Mietpreisvorstellungen sollen genannt werden. Fachkräfte des Landratsamtes werten die Angebote aus und vermitteln im Moment vorrangig in selbständig nutzbaren Wohnraum, weil ein längerer Aufenthalt der Vertriebenen nicht ausgeschlossen ist. Auch die Städte und Gemeinden greifen im Bedarfsfall auf die Angebote zurück.
In vielen Kommunen haben bereits vertriebene Ukrainer bei Bekannten oder Verwandten Unterschlupf gefunden. Die Vertriebenen, die schon in einer Gemeinde wohnen, müssen unverzüglich angemeldet werden. Notwendige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können über die Gemeinden beim Amt für Soziales und Senioren im Landratsamt geltend gemacht werden. Die entsprechenden Formulare liegen den Gemeinden in den Sprachen Deutsch und Russisch vor. Für den Fall, dass Unterbringungskosten anfallen, wird der Antrag ebenso benötigt, um zu prüfen, ob Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden können. Bei drohender Obdachlosigkeit (z. B. wenn die Wohnung des Gastgebers überfüllt ist), sind die Gemeinden gehalten, in den für Vertriebene angebotenen Wohnraum hinein zu vermitteln.
Das Landratsamt konzentriert sich auf die Verteilung aus dem ANKER-Zentrum und nimmt bei der Wohnungsverteilung lediglich eine Koordinierungsaufgabe war, z. B. um im Bedarfsfall einen Ausgleich zwischen den Gemeinden herbeizuführen. „Wir danken allen, die bei der Unterbringung und Betreuung oder auch durch Spenden aller Art helfen möchten. Das ist ein deutliches Zeichen der Solidarität“, so Landrat Wilhelm Schndeider.
Wer Fragen zum Thema Ukraine hat, kann sich an das Bürgertelefon unter der Rufnummer 09521-27600 wenden (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr). Der Landkreis hat außerdem eine eigene Internetseite erstellt, auf der viele Fragen beantworte werden: https://www.hassberge.de/ukraine-hilfe.
Quelle: Landratsamt Haßberge