Ortschaften: Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A 70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt
Bereits mit Presseerklärung vom 07.12.2021 wurden alle betroffenen Kunden informiert, dass Ende Januar 2022 die Chlorung für das Versorgungsgebiet Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt eingestellt wird.
Vorrangiges Ziel ist es, nach Einstellung der Chlorung, eventuell vorhandene Keime im Versorgungsbereich zu finden, diese einzugrenzen und nach Möglichkeit zu entfernen. Dieses Vorgehen ist erst jetzt (bei Chlorfreiheit des Wassers) möglich. Bisher konnten nur vom Netz zu trennende Anlagen mit chlorfreiem Wasser getestet werden. Hierbei zeigten sich keine Auffälligkeiten.
Es ist nicht ganz auszuschließen, dass (nachdem das Wasser chlorfrei ist) sich an einzelnen Stellen im Rohrnetz Indikatorkeime bilden. Diese sind grundsätzlich nicht gefährlich, sondern geben einen aufschlussreichen Hinweis, dass sich auch andere – eventuell schädliche Keime im Trinkwasser befinden könnten. Aus diesem Grund wird vom Gesundheitsamt vorsorglich ein Abkochgebot für die „Versuchsphase“ erlassen. Dies schreibt auch die derzeit gültige Trinkwasserverordnung in solchen Fällen vor.
Vorgehensweise:
Die RMG wird am 28.01.2022 die provisorische Chloranlage des betroffenen Bereiches abschalten. Es ist damit zu rechnen, dass spätestens nach 2 – 3 Tagen im Trinkwassernetz kein Chlor mehr nachzuweisen ist, alle Haushalte somit chlorfreies Wasser erhalten. Das heißt aber nicht, dass sich Keime (Indikatorkeime oder gefährliche Keime) im Trinkwasser befinden.
Das Gesundheitsamt Schweinfurt ordnet höchst vorsorglich zum Versuchsbeginn 28.01.2022 ein Abkochgebot an.
Wie bereits berichtet, benötigt der bis vor der Chlorung vorhandene Biofilm einige Zeit, um sich wiederaufzubauen, um ein stabiles Gleichgewicht im Trinkwasser zu bilden.
Mit dem Abschalten der Chloranlage werden sodann regelmäßig Trinkwasserproben gezogen und untersucht. Eine mikrobiologische Untersuchung dauert ca. 48 Stunden, da die Proben angesetzt werden und dann in einem Brutschrank bei 22 bzw. 36 °C bebrütet werden müssen.
Im besten Falle werden bei den ständigen Probenahmen keine Keime gefunden.
Andernfalls wird versucht, mit weiteren engmaschigeren Wasserproben eine mögliche „Brutstätte“ der Keime zu finden und diese aus dem Netz zu spülen. Dies kann einige Tage bzw. Wochen dauern. Mit dem Gesundheitsamt ist ein max. Zeitraum von 4 – 6 Wochen vereinbart.
Sollten keine Indikatorkeime oder andere Keime mehr in dieser Phase gefunden werden, muss die „Keimfreiheit“ dem Gesundheitsamt in drei aufeinanderfolgenden Proben nachgewiesen werden. Allein dieser Ablauf mit den notwendigen Wartezeiten benötigt mindestens sechs Tage. Wird diese Phase erfolgreich durchlaufen, kann das Abkochgebot aufgehoben werden und die Chlorung ausgeschaltet bleiben. Der Versuch wäre somit erfolgreich beendet.
Stellt sich keine Keimfreiheit ein und ist nach diesen vier Wochen keine ausreichende Trinkwasserqualität gewährleistet, wird das Vorhaben abgebrochen und eine dauerhafte Chlorung eingerichtet.
Um auch für diesen Fall gewappnet zu sein, steht eine Chlordioxidanlage bereit, die dann in Betrieb gehen wird.
Dieses dann neu eingesetzte Chlordioxidverfahren hat gegenüber dem provisorischen „Vorgängerverfahren“ den Vorteil einer höheren Wirksamkeit. Außerdem wird das Trinkwasser nicht im Geschmack beeinträchtigt, ist kaum wahrnehmbar und wird generell in der Wasserversorgung erfolgreich eingesetzt.
Die Aktualität können Sie auf unserer Homepage www.rmg-poppenhausen.de verfolgen. Dort finden Sie auch eine Chronologie zum Sachverhalt unter dem Stichwort „Aktuelles – Einstellung der Chlorung im südwestlichen Landkreis Schweinfurt“.
Sollten weitere Erklärungen notwendig sein, erhalten Sie Auskunft unter folgenden Telefonnummern:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr / Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr:
Kontakt RMG: 09725 700-134
Kontakt Gesundheitsamt: 09721 55745
Abkochgebot Januar 2022