Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2021 zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich staatliche Zuwendungen in Höhe von insgesamt 381.901€ bewilligt. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die Fördermittel teilen sich auf:
1. Für die Betreuung und Beratung suchtgefährdeter und abhängigkeitskranker Gefangener in den unterfränkischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte. Es wurden Fördermittel in Höhe von 261.668€ bewilligt.
Die Suchtberatung und -betreuung der Gefangenen ist eine staatliche Aufgabe, zu deren Durchführung externe Dienste in Anspruch genommen werden. Zum Aufgabenbereich der hier eingesetzten externen Fachkräfte gehören z. B. Einzel- und Gruppengespräche, Motivationshilfen zur Führung eines suchtmittelabstinenten Lebens, die Vermittlung von Therapieplätzen und die Durchführung von anstaltsinternen Fortbildungen.
Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten der externen Fachkräfte und gewährt zu anfallenden Sachkosten (z. B. Fahrtkosten der Betreuungskräfte zu den vereinbarten Einsatzorten und zu den zentralen Fortbildungsveranstaltungen, Aufwendungen für Supervision und für Ersatzbeschaffung von EDV-Ausstattung) eine pauschale Zuwendung.
Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg e.V.: |
69.663 € |
Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Würzburg: |
177.381 € |
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle des
|
14.624 € |
insgesamt: |
261.668 € |
2. Für die staatliche Förderung der suchtpräventiven Arbeit in Unterfranken wurden Fördermittel in Höhe von 47.546€ bewilligt.
Der zentrale Aufgabenschwerpunkt der Präventionsfachkräfte liegt darin, die im Regierungsbezirk Unterfranken geleistete Erziehungs- und Betreuungsarbeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in Betreuungsmaßnahmen der Erziehungs- und Jugendhilfe undim Bereich der Jugendarbeit durch suchtpräventive Ansätze zu ergänzen und damit den Gefahren von Sucht und Abhängigkeit so früh wie möglich und breit gefächert entgegenzuwirken.
Um einen möglichst großen Wirkungskreis zu erreichen, wenden sich Präventionsfachkräfte an Multiplikatoren und Mediatoren (z. B. Lehrkräfte und Betreuungs- und Erziehungskräfte), die sie in Fortbildungsveranstaltungen informieren und für die psychosozialen Probleme der Betroffenen und Mitbetroffenen sensibilisieren und ihnen die erforderliche Handlungskompetenz vermitteln.
Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:
Landkreis Würzburg: |
4.566 € |
Landkreis Miltenberg: |
12.280 € |
Landkreis Haßberge: |
6.140 € |
Stadt Schweinfurt: |
12.280 € |
Diakonisches Werk Würzburg e.V.: |
12.280 € |
insgesamt: |
47.546 € |
3. Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern zu den Personalkosten der Suchtpräventionsfachkräfte Zuschüsse als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
4. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen im Alter zwischen 10 und 19 Jahren, die im Krankenhaus wegen akuter Alkoholvergiftung behandelt werden mussten, ist immer noch hoch. Alkoholprävention – insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – ist ein wichtiger Aspekt der bayerischen Drogenpräventionspolitik. Der Freistaat Bayern fördert daher die flächendeckende Implementierung des Präventionsprojektes „HaLT“ (Hart am Limit) mit einer staatlichen Zuwendung in Höhe von 24.860€.
Ziel dieses Projektes ist es, Alkoholmissbrauch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorzubeugen und bereits gefährdete junge Menschen durch gezielte Maßnahmen vor einem Abgleiten in die Abhängigkeit zu bewahren.
Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden erstmals im Jahr 2008 drei Präventionsprojekte eingerichtet und staatlich gefördert. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 konnte jeweils ein weiteres Projekt eingerichtet werden, so dass seitdem insgesamt sechs Präventionsprojekte mit einem Festbetrag staatlich gefördert werden konnten.
Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:
Landkreis Würzburg: |
3.500 € |
Landkreis Main-Spessart: |
6.000 € |
Landkreis Schweinfurt: |
2.000 € |
Landkreis Haßberge: |
3.140 € |
Landkreis Kitzingen: |
4.220 € |
Stadt Schweinfurt: |
6.000 € |
insgesamt: |
24.860 € |
5. Die Zuschüsse werden als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für zuwendungsfähige Sachkosten als Anschubfinanzierung bzw. zur Weiterführung der Projekte gewährt.
6. Im Rahmen der staatlichen Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Sucht-prävention und Suchtbekämpfung wurde erstmals im Jahr 2008 das Projekt „FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“ implementiert. In den Jahren 2014, 2017 und 2021 wurde jeweils ein weiteres Projekt eingerichtet, so dass aktuell vier Projekte mit 34.357€ staatlich gefördert werden konnten.
Ziel dieser Projekte ist, Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Suchtmittelkonsum, die auffällig oder bereits straffällig geworden sind, oder denen ein Schulordnungsverfahren droht, zu einer kritischen Einstellung gegenüber dem Konsum von Suchtmitteln anzuregen, über gesundheitliche, rechtliche und soziale Folgen des Drogenkonsums zu informieren und Angebote im Bereich der Jugend- und Suchthilfe zu unterbreiten.
Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:
Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V.: |
10.225 € |
Caritasverband f. d. Landkreis Haßberge e.V.: |
8.757 € |
Caritasverband f. d. Landkreis Miltenberg e.V.: |
3.105 € |
Landkreis Schweinfurt: |
12.270 € |
insgesamt: |
34.357 € |
7. Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern zu den Personalkosten der Fachkräfte Zuschüsse (Förderpauschalen) als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
8. Das Projekt „Stärkung der Selbsthilfe in Bayern im Suchtbereich“ des Vereins Selbsthilfekontaktstellen Bayern e. V., Würzburg, erhält seit dem Jahr 2010 Fördermittel des Freistaates Bayern.
Im Jahr 2021 konnte die Zusammenarbeit mit Professionellen aus der Suchtkrankenhilfe in Bayern auf verschiedenen Ebenen weitergeführt und vertieft werden.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden Fördergelder in Höhe von 13.470€ zur teilweisen Deckung der Personal- und Sachausgaben zur Fortführung des Projektes: „Stärkung der Selbsthilfe in Bayern im Suchtbereich“ mit der diesjährigen Durchführung der Veranstaltungswoche im Online-Format und zur Weiterführung der zusätzlichen Telefonsprechzeit zur Verfügung gestellt.
Quelle: Regierung von Unterfranken