Das Landratsamt Haßberge erlässt zur Beschränkung für geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter/Versammlungsleiter im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen, eine Allgemeinverfügung, die  am 5. Januar, in Kraft tritt. Sie ist bis zum Ablauf des 19.01.2022 gültig.
Nach dieser Allgemeinverfügung sind nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, wie zum Beispiel „Corona-Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“, „Mittwochsspaziergänge“, „Jahresabschlussspaziergänge“, „Neujahrsspaziergänge“, „Laternen- oder Kerzenspaziergänge“ wie folgt beschränkt:
  • Die Versammlungsteilnehmer sind während der Teilnahme durchgängig zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – entweder medizinische OP-Maske oder FFP2-Maske – verpflichtet.
  • Die Versammlungen sind innerhalb geschlossener Ortschaften ausschließlich stationär bzw. ortsfest und ohne Aufzug („Spaziergang“) zulässig. Die konkreten Örtlichkeiten, an denen die im Vorfeld bekannt gewordenen Versammlungen stattfinden sollen, können jeweils mit gesonderter Allgemeinverfügung festgelegt werden.
  • Für die in Ebern für den 5.1.2022 angekündigte Versammlung wird zusätzlich folgendes angeordnet:
    • Die Versammlung darf ausschließlich am Mittwoch, 05.01.2022, beginnend um 18.30 Uhr stattfinden und soll bis 20:00 Uhr beendet werden.
    • Die Versammlung darf ausschließlich ortsfest auf dem Gelände des Altstadtparkplatzes, Am Bahnhof, Obere Fläche, abgehalten werden.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen wurden im Amtsblatt veröffentlich und könnten unter folgendem Link nachgelesen werden:

https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_01_vom_04.01._-_S._1-4.pdf

Quelle: Landratsamt Haßberge

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