Schweinfurt – Weihnachten und der Jahreswechsel stehen bevor. Doch die anhaltende Corona-Pandemie machen größere Feierlichkeiten zu Heiligabend sowie großen Willkommenspartys für 2022 einen Strich durch die Rechnung. Stattdessen müssen auch in diesem Jahr Regeln beachtet werden. Zu Weihnachten trifft das hauptsächlich Ungeimpfte, an Silvester müssen alle auf traditionelles Böllern und Feuerwerk verzichten und auch Geimpfte und Genesene ihre Kontakte reduzieren.
Die Regeln über die Feiertage im Überblick:
 Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
→ Es ist also nicht länger so, dass Geimpfte und Genesene bei privaten Treffen unbeachtlich sind. Sobald eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gilt die genannte Kontaktbeschränkung ab sofort für die gesamte Gruppe.
® Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie) gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.
An Silvester bzw. Neujahr gilt ergänzend folgendes:
Nach den Ankündigungen zu den Bund-/Länderberatungen vom 21.12.2021 gilt ab 28.12.2021 eine Kontaktbeschränkung auch für Geimpfte und Genesene. Es dürfen sich dann nur noch 10 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sollen nach den bisherigen Bekanntgaben bei der Berechnung der Gesamtzahl außen vor bleiben.
Sobald Ungeimpfte bzw. Nichtgenesene an Treffen teilnehmen, gilt die oben genannte Kontaktbeschränkung.
Durch Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt vom 16.11.2020 ist das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk am 31.12.2021 und am 01.01.2022 ganztätig in folgendem Bereich verboten:
Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.
Besonders über den Jahreswechsel ist auch das bestehende Alkoholkonsumverbot auf den öffentlichen Flächen der Innenstadt zu beachten. Es umfasst folgenden Bereich:
Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach, Karl-Georg-Krug-Promenade bis zur Höhe Am Nadelöhr.
Für den genannten Bereich gilt zusätzlich zwischen dem 31.12.2021 (15 Uhr) und dem 01.01.2022 (9 Uhr) ein Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen.
Zudem ist, wie bereits im vergangenen Jahr, der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern zu Silvester 2021 und Neujahr 2022 in Deutschland verboten.
Neben diesen Regelungen und Auflagen gibt es zu Silvester auch eine Erleichterung.
So wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend geändert, dass die Sperrstunde in der Gastronomie am Silvesterabend entfällt und nicht wie aktuell angeordnet, der Abend im Restaurant um 22 Uhr enden muss.
Dringender Appell:
Die Stadt Schweinfurt appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die genannten Regelungen zu halten. Auch an den Weihnachtstagen sollte die erst ab 28.12.2021 verbindlich geltende Kontaktbeschränkung mit maximal 10 Personen freiwillig eingehalten werden.  Dies trägt dazu bei, eine weitere Zuspitzung der Situation in den Krankenhäusern zu verhindern und das Personal zu entlasten., Gerade während der Feiertage ist dies besonders wichtig. Jeder einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen!

Quelle: Stadt Schweinfurt

Werbung