Wegen der anhaltenden Corona-Krise haben Firmen weiterhin die Möglichkeit leichter Kurzarbeit anzumelden. Der einfachere Zugang zum Kurarbeitergeld wird bis März 2022 verlängert.
Betriebe können somit Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall haben. Unter normalen Bedingungen können Firmen Kurarbeitergeld erst beantragen, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Außerdem sollen die Unternehmen finanziell entlastet werden, indem die Hälfte Sozialbeiträge für Kurzarbeitende von der Bundesagentur für Arbeit erstattet wird. Allerdings wurden  zuletzt die Sozialbeiträge in voller Höhe erstattet.
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