Schonungen: Kommunale Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 1.700.000 Euro
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Volkmar Halbleib: Dringend benötigte Finanzspritze zum Jahresende
Am heutigen Dienstag (9. November) hat der Verteilerausschuss des Freistaates Bayern, ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung, über die Anträge der Kommunen auf Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen entschieden.
Insgesamt fließen Ende 2021 1.7 Millionen Euro vom Freistaat an die Gemeinde Schonungen im Kreis Schweinfurt. Bei aller Freude über die dringend benötigte Finanzspritze zum Jahresende, betont der mainfränkische SPD-Landtagabgeordnete Volkmar Halbleib, müssten die Kommunen in Bayern unbedingt darüber hinaus nachhaltig finanziell gestärkt werden.
Halbleib begrüßt, dass auch Kommunen in Mainfranken Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen erhalten, um ihre dringenden Finanzbedarfe zu decken, auch wenn er weiß, dass die Empfängerkommunen an zu schwacher Finanzkraft leiden. Der Landtag hat zu diesem Zweck für das Jahr 2021 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/ Stabilisierungs-hilfen sind, erläutert der Abgeordnete, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen.
Wie das konkret aussehen könnte, hat die SPD-Landtagsfraktion erst Ende Oktober in den Landtag eingebracht. Ziel der Initiativen der SPD ist es, im Freistaat „endlich gleichwertige Lebensverhältnisse durchzusetzen“, so Halbleib. „Ich halte es für dringend erforderlich, dass der Freistaat schon im kommenden Staatshaushalt 2020 die Weichen hierfür entscheidend stellt“. Vielerorts mangelt es beispielsweise an der notwendigen Infrastruktur, an den Voraussetzungen für die Umsetzung der Digitalisierung, am ÖPNV-Angebot oder der ärztlich-medizinischen Versorgung.
Daher, so Halbleib, soll der Freistaat Corona bedingte Gewerbesteuerausfälle der Kommunen auch für das Jahr 2021 mittels einer Ausgleichspauschale hälftig kompensieren, den kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund (die Verbundquote), aus dem primär die Schlüsselzuweisungen finanziert werden, von 12,75 Prozent auf 15 Prozent erhöhen, einen 50 Mio. Euro schweren ‘Innovationsfonds ländlicher Raum‘ auflegen und im Rahmen eines kommunalen Aufholpaktes die Investitionspauschalen um insgesamt 100 Mio. Euro jährlich erhöhen.
Die jetzt vom Freistaat zugesicherten Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen wiederum sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen. +++