5. Änderung des zugehörigen Bebauungsplans im „Sondergebiet Kurgebiet” wird öffentlich ausgelegt
Auf dem Grundstück des ehemaligen Kurhaushotels soll ein neues Hotel im Standard 4 Sterne oder 4 Sterne S mit 120 bis 140 Zimmern und ein Bereich für betreutes Wohnen mit barrierefreien Wohneinheiten sowie flankierend Einrichtungen der ambulanten und teilstationären Betreuung und Pflege von Senioren entstehen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. April 2020 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans “Sondergebiet Kurgebiet”, Gemarkung Bad Kissingen – “Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Kurparkresort – Hotel und Wohnen Am Kurgarten” aufzustellen.
Die Anzahl der Wohneinheiten des betreuten Wohnens hat sich gegenüber dem Stand der ersten öffentlichen Auslegung auf 70 bis 80 erhöht, da nach dem Konzept des Betreibers nunmehr kleinere Wohneinheiten mit überwiegend einem oder eineinhalb bis zwei Zimmern vorgesehen sind.
Der Planumgriff des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 413, 414 (Teilfläche), 411 (Teilfläche) und 468/1 (Teilfläche) der Gemarkung Bad Kissingen zwischen Ludwigstraße, Prinzregentenstraße, Martin-Luther-Straße, Kurhausstraße und Am Kurgarten. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird auch eine Umweltprüfung durchgeführt.
Beteiligung der Öffentlichkeit auch online möglich
In der Zeit vom 8. bis 19. November 2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Kurgebiet” – “Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Kurparkresort – Hotel und Wohnen Am Kurgarten” mit Begründung und integriertem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten im Feserhaus, Rathausplatz 4 im Erdgeschoss erneut zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs sind in den ausliegenden Entwurfsunterlagen kenntlich gemacht.
Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die frühzeitige Vereinbarung eines Termins unter T 0971 807-3201. Auf Wunsch wird über den Inhalt der Unterlagen auch gerne Auskunft gegeben. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird auch explizit auf die ebenfalls öffentliche Bereitstellung aller Unterlagen zum 5. Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Sondergebiet Kurgebiet auf der Website der Stadt Bad Kissingen in der oben genannten Frist hingewiesen. Die Unterlagen sind zu finden unter: www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp.
Quelle: Stadt Bad Kissingen