Veterinäramt Haßberge ruft alle Geflügelhalter auf, ihre Bestände zu schützen. Totes Wildgeflügel melden.
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) breitet sich wieder in Bayern und ganz Deutschland aus. Seit dem 15. Oktober werden infizierte Vögel in Norddeutschland, seit dem 21. Oktober auch in Bayern, festgestellt. Hier sind bisher die Regionen Cham und Erlangen-Höchstadt betroffen. „Leider ist wohl davon auszugehen, dass das Geschehen an Intensität zunehmen wird und auch der Landkreis Haßberge – wie im Zuge des vergangenen Geflügelpestgeschehens – betroffen sein wird“, befürchtet das Veterinäramt des Landkreises Haßberge.
Um so früh wie möglich feststellen zu können, ob die Seuche den Landkreis Haßberge erreicht hat, besteht die Möglichkeit Totfunde von Wasser- und Raubvögeln zu den üblichen Öffnungszeiten der Behörde an das Veterinäramt des Landkreises Haßberge in Hofheim zu melden, Telefon 09521/27-138. Von dort werden dann die weiteren Maßnahmen eingeleitet und unter anderem die Untersuchung veranlasst.
Totes Wildgeflügel soll nicht berührt oder sonst manipuliert werden, der Kontakt mit Hunden ist möglichst zu vermeiden. An die Geflügelhalter im Landkreis appelliert das Veterinäramt, im eigenen Interesse die Bestände zu schützen. Dazu gehört es möglichst zu vermeiden, dass gehaltenes Geflügel mit Wildgeflügel und/oder dessen Ausscheidungen in Kontakt kommen kann. So soll die Fütterung von Geflügel nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind, kein Zugang zu einer gemeinsamen Wasserressource möglich sein und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. „Jede ungewöhnliche Sterberate, Legeleistungsabnahme oder verminderte Gewichtszunahme bei Mastgeflügel muss unverzüglich durch einen Tierarzt (Hof- oder Betreuungstierarzt) auf das Vorliegen einer Geflügelpestinfektion abgeklärt werden“, macht das Veterinäramt deutlich. Außerdem rät die Behörde zu einem konsequenten Hygienemanagement. Dies bedeutet, dass bei der Versorgung des Geflügels, betriebseigene Schutzkleidung und separates Schuhwerk getragen werden sollte.
Die AI ist eine Viruserkrankung des Geflügels. Bisher ist eine Infektion mit der aktuellen Virusvariante (H5N1) beim Menschen nicht bekannt. Für Geflügel ist die Seuche jedoch hoch ansteckend und führt unter anderem zu hohen Todesraten und/oder Abnahme der Legeleistung mitunter ohne lange Erkrankungsphase. Eine Infektion findet durch  unmittelbaren Kontakt und über Körperausscheidungen statt. Mensch und Tier können das Virus über die Kleidung oder Gegenstände verschleppen und so zur Infektion des gehaltenen Geflügels beitragen. Dabei ist auch an eine Übertragung via Schadnagern als Virustransporteur zu denken. Ratten und Mäuse sollen daher entsprechend bekämpft werden.
Sollte das Seuchengeschehen den Landkreis Haßberge erreichen, ist davon auszugehen, dass landkreisweit alles gehaltene Geflügel wieder aufgestallt werden muss und weitere Sicherungsmaßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung angeordnet werden. „Dies dient dem Leben der Tiere“, betont das Veterinäramt. Denn sollte die Geflügelpest bei Hausgeflügel ausbrechen, muss der gesamte Bestand getötet werden. „Das ist nicht nur wirtschaftlich sondern auch emotional sehr belastend für alle Beteiligten. Dies zu vermeiden sollte das Bestreben jedes Geflügelhalters sein!“

Quelle: Landratsamt Haßberge

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