Seit 2018 bekommen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000€ ausbezahlt.
Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2020 – 30. September 2021) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Wer also im oben genannten Zeitraum (Pflegegeldjahr) einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hat, der mit mindestens Pflegegrad 2 bewilligt wurde ist anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld.
Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden. Das zuständige Landesamt für Pflege versendet keine Eingangsbestätigung und die Auszahlung erfolgt verzögert.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Dieser kann entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte. Es ist nicht zweckgebunden.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter anderem im Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld zu den unten genannten Öffnungszeiten, oder im Internet unter:
http://landespflegegeld.bayern.de
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
• Ablichtung des gültigen Personalausweises, alternativ eine Meldebescheinigung der Kommune, die nicht älter als sechs Monate ist;
• Ablichtung des Bescheides der Pflegekasse (nicht das MDK-Gutachten);
• Falls gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
Der Pflegestützpunkt im Landratsamt in der Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt hat Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9:00-13:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13:00-17:00 Uhr geöffnet und berät Sie gerne. Telefonisch sind die Pflegeberater unter 09771/94-129 erreichbar.
Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld