Symbolbild

Der Landkreis Haßberge hat am Sonntag den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 an drei aufei-nanderfolgenden Tagen unterschritten (Freitag, 8. Oktober: 32,0, Samstag, 9. Oktober: 33,2 und Sonntag, 10. Oktober: 30,9. Damit gelten im Landkreis Haßberge ab kommen-den Dienstag, 12. Oktober, die Regelungen der Verordnung des Freistaats Bayern nicht mehr, die an eine Inzidenz über 35 geknüpft sind. Das bedeutet vor allem, dass die 3G-Regelung (Genesen, Getestet, Geimpft) entfällt. Das heißt, für den Zugang zu bestimmten Aktivitäten in Innenräumen wie Restaurants, Kinos, oder Fitnessstudios und körpernahen Dienstleistungen muss nicht mehr nachgewiesen werden, ob man vollständig geimpft, ge-testet oder genesen ist.
Die Einzelheiten sind im heutigen Amtsblatt des Landkreises Haßberge einsehbar unter: AB_42_vom_10.10._-_S._137-139.pdf (hassberge.de). Überschreitet der Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagendie 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landkreises. Die Erleichterungen treten dann am über-nächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) wieder außer Kraft. Alle Informationen finden sich auf der Homepage www.hassberge.de.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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