Symbolbild
Schweinfurt – Am Sonntag, 26. September findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In der Stadt Schweinfurt werden rund 37.500 Wahlberechtigte aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Es ist weiterhin geboten, persönliche Kontakte und damit Infektionsrisiken soweit wie möglich zu vermeiden. Daher ruft die Stadt Schweinfurt Ihre Wahlberechtigten dazu auf, vermehrt das Angebot der Briefwahl wahrzunehmen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis Ende August 2021 eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn Sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) stellen:
- Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann bequem nach Hause geschickt.
- Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen-statistik@schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. angeben.
- Auch online können Briefwahlunterlagen vom 25. August bis 21. September 2021 beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter schweinfurt.de oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden.
- Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich ab 30. August 2021 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Im Rahmen der Kontaktreduzierung und möglichen längeren Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefwahlunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.