Der Bayerische Ministerrat hat am 29. Juni 2021 beschlossen, dass die Corona-Regelungen bis 28. Juli verlängert werden. Dabei können gastronomische Angebote ab 1. Juli 2021 bis maximal 1:00 Uhr, statt bisher 24 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Für die sogenannte Nachtgastronomie, also insbesondere Clubs und Bars, wurde hingegen keine Öffnungsregelung beschlossen und auch keine Öffnungsperspektive gegeben.
Zuvor hatte am Freitagmittag, 25. Juni 2021 bereits die Regierung von Unterfranken elektronisch mitgeteilt, dass ein Einvernehmen, also eine Zustimmung zu einer Ausnahmegenehmigung für die beantragte „Tanzfläche open air“ nicht in Aussicht gestellt werden kann:
Die Unterlagen und Beschreibungen des Betreibers, der Stadt und des örtlichen Gesundheitsamtes wurden geprüft und das zusammengefasste Ergebnis mitgeteilt, dass nicht erkennbar sei, wie das durchgängige Einhalten des Abstandsregelungen auf der Schachbrett-Tanzfläche gewährleistet werden können. Das Tanzen war nach dem Konzept vorbehalten für Menschen, die aktuell getestet, fertig geimpft oder vollständig genesen sind. Die Stadt Würzburg wird dem Betreiber daher keine Ausnahmegenehmigung erteilen können.
Die Stadt Würzburg würde eine konkrete Öffnungsperspektive für Clubs oder Diskotheken – ob nun im Innen-oder Außenbereich – begrüßen. Oberbürgermeister Christian Schuchardt: „Hier kann man mit verlässlichen Partnern ausgeklügelte Hygienekonzepte umsetzen, dazu lernen, nachsteuern, auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren. Die Alternative sind spontane Partys in Grünanlagen, am Mainufer oder gar in Privatwohnungen, die sich der Kontrolle weitestgehend entziehen und für die Pandemiebekämpfung ein viel größeres Risiko darstellen.“
Quelle: Stadt Würzburg