Foto: Primaton Symbolbild
Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2020/2021 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2021 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit nun zu Ende ist, können die Anträge bereits jetzt abgeben, denn je früher der Antrag eingeht, desto schneller kann der Antrag letztlich bearbeitet werden. Bei der Vielzahl von Kostenerstattungsanträgen, die das Landratsamt pro Schuljahr prüft, ist eine frühzeitige Abgabe sinnvoll, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen bzw. einem „Bearbeitungsstau“ vorzubeugen.
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (orange) erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 440,- Euro pro Schuljahr.
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und evtl. Fehltage. Bitte senden Sie den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend an das Sachgebiet Schülerbeförderung. Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Viele Informationen zur Kostenerstattung sind auch im Internet unter: www.hassberge.de veröffentlicht.
365-Euro-Ticket VGN für Schüler und Auszubildende
Schüler und Auszubildende, die ihr Ticket selbst zahlen, können das 365-Euro-Ticket VGN kaufen. Dieses Ticket gilt ein Jahr und ist verbundweit gültig. Voraussetzung für den Kauf ist, dass sowohl der Wohnort, als auch die Schule/Ausbildungsstätte im VGN-Verbundraum liegen.
Informationen zum Ticket gibt es unter www.vgn.de/365schule
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig. Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.
Quelle: Landratsamt Haßberge