Information der Kommunalen Abfallentsorgung für den Landkreis Bad Kissingen (ohne Stadt Bad Kissingen)
Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und ordentlich entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen darauf hin, dass am Donnerstag, 1. Juli 2021, die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2021 fällig werden. Wer die Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlt, sollte nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Falls Änderungen vorliegen müssen diese schriftlich bis Samstag, 26. Juni 2021, dem Kommunalunternehmen mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter: https://abfall-scout.de/download/Basislastschrit_SEPA.pdf zu finden. Mit der rechtzeitigen Angabe der geänderten Daten verhindern die Kunden eine Rücklastschrift bei der Bank, die das persönliche Konto mit ca. 3 Euro belasten würde. Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am Donnerstag, 1. Juli 2021 – unter Angabe der Kundennummer – auch überwiesen werden. „Doch, so zeigt es sich alle Jahre wieder“, erklärt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen, „wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.
Quelle: Landratsamt Bad Kissingen