Auf Grund der stabil rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Rhön-Grabfeld, sind ab heute, Mittwoch den 26. Mai 2021, weitere Öffnungsschritte möglich:

• Kontaktbeschränkung: Der eigene Hausstand darf sich mit einem weiteren Hausstand, max. 5 Personen, treffen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, genau so wenig wie Kinder unter 14 Jahren.
• Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
• Sport: Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich möglich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, wenn alle Teilnehmer*innen ein negatives Testergebnis haben bzw. nachweislich genesen oder vollständig geimpft sind (15. Tag nach letzter Impfung). Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit festen Sitzplätzen, bis zu 250 Zuschauer erlaubt, die einen negativen Test vorweisen müssen.
• Dienstleistungen & Handel: Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist mit Terminvereinbarung möglich. Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind bei vorheriger Terminvereinbarung und Kontaktdatenerhebung erlaubt.
• Schulen & Kitas: In den Schulen findet nach den Pfingstferien und bei den aktuellen Inzidenz-Regelungen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann – alternativ findet Wechselunterricht statt; Die Kindertagesbetreuungen haben geöffnet.
• Gastronomie & Hotellerie: Die Öffnung der Außengastronomie ist mit Terminbuchung, Dokumentation und einem maximal 24 Stunden alten negativem Test, wenn mehrere Hausstände an einem Tisch sitzen, bis 22 Uhr zulässig. Die Öffnung von Übernachtungsangeboten, insbesondere von Beherbergungsbetrieben, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken ist zugelassen. Auch die damit einhergehenden gastronomischen Angebote sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote für Übernachtungsgäste ist möglich. Die Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen. Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrten im Ausflugsverkehr, touristischen Bahnverkehren, touristischen Reisebusverkehren sind ebenso erlaubt wie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist, dass die Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen.
• Kultur- & Freizeiteinrichtungen: Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen. Auch können kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel stattfinden, wenn feste Sitzplätze zur Verfügung stehen und die maximal 250 Besucher*innen nachweislich negativ getestet sind. Auch zugelassen sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
Freibäder dürfen ebenfalls wieder Besucher*innen empfangen. Eine vorherige Terminbuchung ist nölig.
Die Details sind im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Rhön-Grabfeld nachlesbar, welches auf der Internetseite der Landkreisverwaltung zu finden ist: https://www.rhoen-grabfeld.de/aktuelles/amtsblatt.
• Trotz der Erleichterungen gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln und das Abstandsgebot. Nicht erlaubt sind folglich nach wie vor Feiern und Treffen, bei denen mehr Personen zusammenkommen, als es aktuell erlaubt ist. Ab dem 26. Mai 2021 sind das zwei Haushalte mit max. fünf Personen, wobei Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen.

Impfinformationen:

• Im Landkreis Rhön-Grabfeld wurden bislang 31.716 Erstimpfungen und 11.156 Zweitimpfungen durchgeführt. 12.537 davon in Arztpraxen.
• Aktuell reicht der Impfstoff im Impfzentrum Rhön-Grabfeld ausschließlich für Zweitimpfungen.
• Die Impfquote im Landkreis Rhön-Grabfeld liegt bei den Erstimpfungen aktuell bei 39,8 %, bei den Zweitimpfungen bei 14,0 %.
• Bitte informieren und registrieren Sie sich online unter www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de, wenn Sie das Impfangebot wahrnehmen wollen. Jeder der registriert ist, wird eingeladen, sobald ein Impfangebot gemacht werden kann. Rückfragen an das Gesundheitsamt sind nicht nötig. Auch eine Impfung über die Hausärzte ist möglich.

Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

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