Zum fünften Tag in Folge sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Haßberge unter 100.
Der Landrat ist zuversichtlich, dass somit ab Donnerstag, den 20.05. weitere Öffnungsschritte folgen können.
Weitere Öffnungsschritte
Das bedeutet, dass ab Mittwoch Lockerungen beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen greifen und voraussichtlich ab Donnerstag die Gastronomie ihre Außenbereiche öffnen darf. Die Öffnung der Außengastronomie sowie andere Lockerungen etwa für Sportstätten im Innenraum, für Kontaktsport unter freiem Himmel bei Vorlage eines negativen Corona-Test, für Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen wurde über die Regierung von Unterfranken beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit formal beantragt. Sofern das Ministerium zustimmt, ist ab Donnerstag mit betreffenden Neuerungen zu rechnen. Neben dem Unterschreiten des Inzidenz-Schwellenwerts von 100 ist ein stabiles oder rückläufiges Infektionsgeschehen erforderlich. Über Änderungen in diesem Bereich informiert das Landratsamt rechtzeitig.
Fest stehen hingegen folgende Erleichterungen ab Mittwoch, den 19. Mai 2021:
➤ Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
➤ Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privaten genutzten Grundstücken ist erlaubt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten, bleiben sowohl geimpfte und genese Personen bei der Ermittlung der Teilnehmer unberücksichtigt. Auch Kinder unter 14 Jahren, die zu diesen Hausständen gehören, stehen für die Gesamtzahl außer Betracht.
➤ Einzelhandel
Im Einzelhandel ist das Einkaufen nach Terminvereinbarung (Click & Meet) jetzt auch ohne negativen Coronatest möglich.
➤ Alle körpernahen Dienstleistungen sind zulässig mit vorheriger Terminreservierung. Die Testpflicht entfällt.
➤ Kontaktfreier Sport ist möglich mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten; unter freiem Himmel auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren
➤ Außerschulische Bildung, Musikschulen und Fahrschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform zulässig.
Instrumental- und Gesangsunterricht dürfen als Einzelunterricht in Präsenzform stattfinden, Mindestabstand 2 Meter und Maskenpflicht (soweit und solange es das aktive Musizieren zulässt).
➤ Schulen und Kindertageseinrichtungen
In Kindertagesstätten weicht der Notbetrieb ab Mittwoch einem eingeschränkten Regelbetrieb, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
An allen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, sonst Wechselunterricht.
Quelle: Landratsamt Haßfurt