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Bürgerverein Ebern 1897 e.V. erhält für sein Heimatmuseum 13.125,00 Euro
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ wird im Rahmen des Förderprogramms „Kultur in ländlichen Räumen“ aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Unterstützt werden unter anderem regionale Museen wie das Heimatmuseum in Ebern bei der Einrichtung und Weiterentwicklung des kulturellen Angebots. Ziel ist die Stärkung des Kulturerbes und der kulturellen Identität in ländlichen Gebieten.
Mit den Fördergeldern sollen laut dem Bürgerverein Ebern 1897 e.V. unter anderem das Depot, die Herzkammer erweitert und ausgestattet werden. Zudem sollen Arbeitsplätze zur Recherche für Schülerinnen und Schüler sowie Kooperationspartnerinnen und -partner entstehen.
„Heimatmuseen in ländlichen Räumen zeichnen sich durch ihre große thematische Vielfalt und tiefe regionale Verwurzelung aus. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bürgerverein Ebern für das 1974 errichtete Heimatmuseum eine Förderung für neue Projekte erhält. Ziel muss es sein, dass die kulturellen Angebote auch von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können. Die Förderung ist ein wichtiger Bestandteil zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.“, so Staatsministerin Dorothee Bär, MdB.
„Wir sind sehr froh, dass unser Heimatmuseum im Soforthilfeprogramm berücksichtigt wurde, das erkennt den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder des Bürgervereins als Betreiber des Museums an“ erklärt Bürgermeister Jürgen Hennemann. Damit werde eine für uns in der Stadt wichtige Kultureinrichtung unterstützt und der Bestand gesichert. Für das Depot stellt die Stadt Räume unter der Frauengrundhalle zur Verfügung, die mit den Mitteln erweitert und ausgestattet werden können.
Das Projekt wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. Im Rahmen des Vorgängerprogramms im Jahr 2020 hatte die BKM bereits 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Quelle: Dorothee Bär, MdB