Regelung für den Schulunterricht und die Notbetreuung im Landkreis Würzburg ab dem 12. April 2021 – Kindertagesbetreuung bleibt geschlossen
Die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg betrug am Freitag, 9. April, laut RKI 105,98. Deshalb tritt ab dem 12. April 2021 entsprechend der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis Würzburg folgende Regelung in Kraft, die bis zum 18. April 2021 gilt:
Schulen
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Schulen müssen jedoch für eine Notbetreuung der Schüler*innen sorgen, die nicht zuhause betreut werden können.
Negativer Corona-Test ist Voraussetzung für Teilnahme am Präsenzunterricht
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie mindestens zwei Mal wöchentlich zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ausnahmen bekanntmachen
Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.
Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
In den Schulen im Stadtgebiet Würzburg mit einer Inzidenz von 91,45 (RKI) am 9. April bleibt es beim Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m. Weiterhin gilt auch hier die mit der Änderung der 12. BayIfSMV eingeführte Testpflicht an den Schulen, die zum 12. April 2021 in Kraft tritt.
Landrat Thomas Eberth: „Die gesetzlichen Grundlagen geben leider nicht her, dass wir bei einer knapp über 100 liegenden Inzidenz am vergangenen Freitag hier eine Ausnahme von der Regel machen“, so Eberth. Auch die Nachfrage bei der Regierung von Unterfranken hat dies bestätigt. In manchen Familien im Landkreis werden jetzt Realschüler*innen oder Gymnasiasten, die eine Schule in der Stadt besuchen, Präsenz- oder Wechselunterreicht genießen können, während ein Grundschulkind der 1. bis 3. Jahrgangsstufe aus derselben Familie im Distanzunterricht bleiben muss. „Der Landkreis hat seine Schulen alle mit ausreichender Anzahl an Masken, Schutzmaterial und Schnelltests ausgestattet und die PCR-Testlinien auf der Talavera aufgestockt, um mit allen Sicherheitsmaßnahmen einen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Dennoch müssen wir die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung akzeptieren und den Familien diese nicht einfache Situation zumuten“, bedauert Landrat Thomas Eberth.
Nach aktueller Rechtslage wird auch künftig jeweils am Freitag einer Woche die Inzidenzeinstufung für Schulen und Kitas für die darauf folgende Woche vorgenommen.
Quelle: Landratsamt Würzburg