Die Infektionszahlen sind seit der letzten Sitzung des Ministerrats am 23. März 2021 weiter deutlich gestiegen. Sie befinden sich nun auf einem Niveau, das mit dem Jahresbeginn 2021 vergleichbar ist. Auch die Anzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten steigt an und befindet sich auf einem vergleichbaren Niveau. Die Lage ist weiter sehr ernst, es herrscht ein diffuses Ausbruchsgeschehen. Der Zeitpunkt für Lockerungen und Modellversuche ist noch nicht gekommen. Die geltenden Beschränkungen müssen deshalb – erneut und im Bewusstsein ihrer Belastungen – verlängert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns bleiben zudem aufgerufen, nicht zwingend erforderliche Mobilität und Kontakte zu vermeiden.
Impfen wirkt. Mit der Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Impfkampagne zum 31. März 2021 wurde ein ganz erheblicher Meilenstein in der Pandemiebekämpfung erreicht. Zusammen mit den ab diesem Monat deutlich umfangreicheren Lieferungen der Impfstoffe können so weitere Schritte hinaus aus der Pandemie getan werden. Wichtig ist nun die Schaffung von mehr Flexibilität. Ziel muss es sein, die Impfstoffe effektiv einsetzen zu können. Ärzte müssen daher dort, wo ein diffuses Infektionsgeschehen herrscht, die am stärksten Gefährdeten impfen können. Der Freistaat Bayern wird die Corona-Impfverordnung des Bundes deswegen im Rahmen eines bayerischen Wegs so weit wie möglich auslegen. Der Bund ist aufgefordert, weitere Flexibilisierungen zu ermöglichen.
Nach wie vor kommt umfangreichen Testungen erhebliche Bedeutung zu. Es ermöglicht das Aufspüren und Brechen von Infektionsketten und schafft so Sicherheit. Testen ermöglicht das Offenhalten von gesellschaftlich wichtigen Bereichen, wie insbesondere dem Schulbetrieb.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat heute beschlossen:
1. Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.
2. Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.
3. Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.
4. Für den Bereich des Einzelhandels gilt ab dem 12. April:
• Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.
• Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes:
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
o Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.
5. Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind. Um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräfte bestmöglich zu schützen, muss die Teststrategie konsequent umgesetzt und bedarfsgerecht nachjustiert werden:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.
6. Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger besteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr. Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht kommen insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind (z.B. beim Besuch des Einzelhandels). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.
7. Impfungen in Betrieben mindern nicht nur das Infektionsrisiko in diesen Betrieben und verringern Produktionsausfälle. Ein geringes Infektionsrisiko in großen Betrieben dient unmittelbar dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Noch im April 2021 soll im Rahmen eines Modellprojekts für die Beschäftigten von zehn größeren bayerischen Arbeitgebern ein Impfangebot durch den betriebsärztlichen Dienst gemacht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird in Abstimmung mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zehn Unternehmen auswählen.
8. Die digitale Kontaktdatenerfassung ist zentral für die schnelle Nachverfolgung und effektive Bekämpfung des Pandemiegeschehens. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Die App Luca hat hierbei unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer besseren Systemsicherheit den Zuschlag erhalten. Sie ermöglicht die schrittweise Rückkehr zur Normalität, insbesondere im Bereich der Gastronomie, Kunst und Kultur sowie des Sports. Damit können die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen. Auch die Anwenderinnen und Anwender brauchen nichts zu bezahlen. Das System erleichtert den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion erheblich. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.
Quelle: Pressemitteilung der Kabinettsitzung vom 7. April 2021