Coronavirus – Stadt Schweinfurt überschreitet den Inzidenzwert von 50
Öffnungen müssen warten – im Einzelhandel nur „click&meet“ möglich
Schweinfurt – Laut dem Robert-Koch-Institut liegt die Stadt Schweinfurt heute, am 07. März 2021 bei einem Inzidenzwert von 58,0. Damit übersteigt der Wert für die Stadt erstmals seit vielen Wochen wieder den bedeutsamen Inzidenzwert von 50. Seit 10. Februar 2021 lag der Wert bis Freitag, 05. März 2021 kontinuierlich unter 35.
Der Anstieg der letzten Tage kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Auf Basis der Inzidenzwerte vom 07. März 2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Liste veröffentlicht, die festlegt, welche Werte für die an den Inzidenzwert geknüpften Öffnungsschritte nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jeweils in den kreisfreien Städten und Landkreisen gelten. Die Inzidenzwerte vor dem 07. März 2021 spielen für die Öffnungen keinerlei Rolle.
Entsprechend gelten für die Stadt Schweinfurt ab Montag, 08. März folgende Regelungen:
· Im Einzelhandel ist entgegen der noch am Freitag bestehenden Erwartungen nur das sogenannte „click&meet“ möglich, also Einkaufen nach vorheriger Terminvereinbarung bei maximal 1 Kunde je 40 m² Verkaufsfläche.
· Museen, Galerien und Tierparks dürfen ebenfalls nur noch mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
· Für den Wildpark Schweinfurt ist ein Betrieb mit Terminvereinbarung, insbesondere die Kontrolle des Ablaufs von Terminen und die Kontaktnachverfolgung derzeit nicht möglich, weshalb er leider vorerst geschlossen bleiben muss.
Eine Erleichterung gibt es dennoch, was die privaten Kontakte betrifft. Ab Montag, 08. März dürfen wieder zwei Haushalte zusammenkommen. Diese Begegnung ist auf fünf Personen beschränkt, Kinder unter 14 zählen hier nicht dazu. Erst wenn der Inzidenzwert über 100 steigt, gilt erneut, dass sich ein Haushalt mit nur einer, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen Person, treffen darf.
Für den Bereich Sport gilt nun, dass nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (maximal zwei Haushalte, höchstens fünf Personen; Kinder unter 14 nicht mit eingerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt ist.
Für Schulen gilt ab 15. März, sollte der Inzidenzwert weiter über 50 liegen, dass Präsenzunterricht nur möglich ist, wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Ansonsten kann nur Wechselunterricht stattfinden.
Für Kitas bedeutet die Überschreitung des Inzidenzwerts von 50, dass eine Öffnung nur erlaubt ist, sofern eine Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Natürlich bleiben die Maskenregelungen für Schulen und Kitas in Kraft.
Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt nun: Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert von 35, 50 oder 100 an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, so macht die Stadt Schweinfurt dies öffentlich bekannt. Erst ab dem fünften Tag der Über- oder Unterschreitung des jeweiligen Inzidenzwerts greifen die daran geknüpften Regelungen.
Die Überschreitung des Inzidenzwerts von 50 kann auch Folgen für mögliche weitere Lockerungen haben, etwa für die Außengastronomie, für Kinos oder den Sport. Diese sind an eine kontinuierliche Unterschreitung der Inzidenzwerte von 50 oder 100 über eine Dauer von 14 Tagen geknüpft. Bleibt die Überschreitung bestehen, verschieben sich die weiter gehenden Möglichkeiten zeitlich nach hinten und es würden dann frühestens ab 22. März 2021 die weniger weit gehenden Lockerungen greifen können.
Die Stadt Schweinfurt wird über Presseinformationen und Veröffentlichungen auf der Homepage www.schweinfurt.de sowie über die Social Media Kanäle Facebook (Schweinfurt – Zukunft findet Stadt) und Instagram (stadtschweinfurt) über die aktuelle Situation informieren.
Quelle: Stadt Schweinfurt