Das bayerische Kabinett hat weitere Lockerungsschritte beschlossen: Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann sagte, dürfen ab 1. März im gesamten Freistaat wieder öffnen:
• Gartencenter
• Gärtnereien
• Blumenläden
• Baumschulen
• Baumärkte
• Musikschulen
• Fußpflege
• Maniküre
• Gesichtspflege
…in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inizdenz unter 100 liegt.