Der Inzidenzwert in der Stadt Schweinfurt ist seit 13. Februar der niedrigste in ganz Deutschland. Heute, am 16. Februar liegt er nach den Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 5,6.

„Das ist sehr erfreulich und zeigt in erster Linie, dass die Bürger die Maßnahmen umgesetzt und sich zu einem sehr großen Teil sehr vorbildlich an alle Regelungen gehalten haben. Der Lockdown wirkt, das sieht man auch am Rückgang der Zahlen für ganz Deutschland und das macht Hoffnung, dass wir die Corona-Pandemie bald bezwingen und in die Normalität zurückkehren können“, so Oberbürgermeister Sebastian Remelé.

Natürlich haben auch diese niedrigen Zahlen Konsequenzen. Für die Stadt Schweinfurt können erste vorsichtige Lockerungen zugelassen werden. So erlässt die Stadt Schweinfurt eine neue Allgemeinverfügung, die ab 17. Februar 2021 in Kraft tritt.

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Entsprechend ist ab morgen, 17. Februar die Maskenpflicht in der Spitalstraße, Kesslergasse, Rückertstraße, Lange Zehntstraße sowie am Roßmarkt aufgehoben.
Wichtig: die Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zum Beispiel für die Fahrgäste und das Personal im ÖPNV gelten weiterhin!

Ebenfalls aufgehoben ist die Besuchsbeschränkung auf eine Person in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dies gilt nicht für Alten- und Pflegeheime, hier bleiben durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle gültigen Regelungen, auch die Besuchsregelungen bestehen.
Zu beachten ist auch, dass Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine medizinische Versorgung erfolgt sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften durch ihr Hausrecht eigene Regelungen treffen können.

Aufrechterhalten bleibt lediglich das Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:
Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer),
Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am
Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren
Marienbach.

„Dies ist ein kleiner aber wichtiger Schritt Richtung Normalität. Ich weiß, dass vor allem der Einzelhandel auf Lockerungen wartet. Die Öffnung der Geschäfte können wir aber zum aktuellen Zeitpunkt nicht verantworten. Lokal nur in Schweinfurt zu öffnen, würde einen Einkaufstourismus bewirken, der aus infektiologischer Sicht zu vermeiden ist“, erklärt Oberbürgermeister Sebastian Remelé.

Grundsätzlich können und dürfen Lockerungen über die jetzt von der Stadt Schweinfurt getroffenen Erleichterungen hinaus, nicht von den Kommunen selbst entschieden werden. Sie bedürften der Zustimmung der Regierung von Unterfranken, die ihrerseits das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege an den Entscheidungen beteiligt.

Alle gültigen Coronaregeln sowie alle rechtlichen Grundlagen dazu können auf www.schweinfurt.de jederzeit eingesehen werden.

Quelle: Stadt Schweinfurt