Die Zulässigkeit von sogenannten „Livinguard-Masken“ ist seit längerem im Gespräch, auch im Bezug auf die aktuell geltende FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder auch im ÖPNV in Bayern. Kann ich diese Masken nun in Kombination mit einer FFP2-Maske tragen? Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fasst online zusammen, welche Standards neben den FFP2-Masken zusätzlich zugelassen sind. Auf PRIMATON-Anfrage hat das Landratsamt Schweinfurt nun mitgeteilt: „Die vom Hersteller der Livinguard-Technologie genannte Zertifizierung „EN 14683:2019 Typ 1“, findet sich nicht in der erwähnten Zusammenstellung des Ministeriums.“ Das bedeutet zum aktuellen Zeitpunkt also, dass das Tragen einer sogenannten Livinguard-Maske im ÖPNV, oder auch im Einzelhandel nicht erlaubt ist.

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