Schutzmaßnahmen für den gesamten Landkreis Haßberge angeordnet: Allgemeinde Stallpflicht erlassen

Im Landkreis Haßberge ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei drei Schwänen wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Die drei Schwäne waren am Dienstag, 19. Januar, am Großen Wörthsee bei Haßfurt tot aufgefunden worden. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis Haßberge Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.

Das Landratsamt Haßberge hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht unter folgendem Link: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/210125_Allgemeinverfuegung_Aufstallung_zu_veroeffentl._Teil.pdf. Die Allgemeinverfügung tritt am 26. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere wurde im Gebiet des Landkreises Haßberge eine allgemeine Stallpflicht erlassen.

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Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Es gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung, soweit die Allgemeinverfügung keine weitergehenden Maßnahmen anordnet.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung und der Geflügelpest-Verordnung mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

Das Landratsamt Haßberge bittet Bürgerinnen und Bürger verendet aufgefundene Wasser- und Raubvögel dem Veterinäramt unter Angabe des Fundortes zu melden. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist eine Kontaktnummer zur Meldung eingerichtet: 0173 5422811. Tote Wasservögel und Raubvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

Quelle: Landratsamt Haßberge