“Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen. Dazu dient auch eine Anpassung des Übertrittsverfahrens an die aktuelle besondere Ausnahmesituation für Schule und Unterricht“ – so der bayerische Kultusminister Michael Piazolo.

Das heißt: aufgrund des Coronavirus wurden für den Übertritt der Viertklässler neue Rahmenbedingungen beschlossen. Demnach sind die Grundlage für das Übertrittszeugnis die bis zum 13. März 2020 erzielten Noten. Also die Noten, die die Viertklässler bis zum letzten Schultag vor der Schulschließung bekommen haben. Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert.

Falls die Schulen am 20. April 2020 wieder öffnen, können die Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020 aber an drei freiwilligen Proben teilnehmen. Normalerweise wären die Übertrittszeugnisse am 4. Mai überreicht worden. „Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so  Piazolo. Die drei freiwilligen Proben können allerdings nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April 2020 öffnen.

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