Weil sie die Behandlung einer gefundenen und verletzten Katze nicht sofort bei der Kommune angezeigt hat, muss eine Tierärztin aus Ebern die Behandlungskosten selber tragen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat heute Mittag die Klage der Tierärztin abgewiesen. Sie wollte, dass die Verwaltungsgemeinschaft die Behandlungskosten übernimmt, da kein Eigentümer der Katze ermittelt werden konnte.
Ebern: Tierärztin muss Behandlung selber zaheln
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