Motorradkontrolle trotz anstehender Streckensperrung im Hambach

 

Ebern/Untermerzbach, Lkrs. Haßberge: Am Sonntagnachmittag führte die Polizeiinspektion Ebern, mit Unterstützung von uniformierten Motorradstreifen der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Bibelried, wieder eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle der Motorradfahrer auf der bei Motorradfahrern so beliebten Serpentinenstrecke zwischen Ebern und Untermerzbach durch. Bei sonnigen Temperaturen knapp unter der 30 Grad Marke waren allerdings relativ wenige Motorradfahrer, hauptsächlich auch nur Tourenfahrer, auf der Staatsstraße 2278 unterwegs. Wohl auch die für die Mittagszeit angekündigten Gewitter hielten so manchen von der Fahrt ab. Das überwiegende Verhalten der Motorradfahrer muss insofern auch als geordnet bezeichnet werden. So waren bei den 57 kontrollierten Kradfahrern auch kaum Beanstandungen zu verzeichnen. Lediglich zweimal wurde Bußgeldanzeige wegen abgefahrener Reifen erstattet. Zweimal müssen die Papiere nachgereicht werden und einige unbedeutende Mängel wurden an den Fahrzeugen entdeckt. Gleich zu Beginn der Kontrolle bremste ein ankommender Kradfahrer beim Erkennen der Kontrollstelle abrupt ab, wendete und wollte wieder weg fahren. Dabei hatte er aber die Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen und Schnelligkeit der polizeilichen Motorradfahrer unterschätzt. Nach kurzem Verfolgungssprint war er eingeholt und zur Kontrolle angehalten. Grund für sein Verhalten war wohl das Wissen um seinen relativ weit abgefahrenen Reifen. Allerdings wurde dieser bei der Kontrolle als „gerade noch tauglich“ eingestuft. Ein weiterer „besonders schlauer“ Motorradfahrer aus dem Landkreis Lichtenfels indes meinte wohl die Beamten ärgern zu können, indem er oberhalb der Kontrollstelle, zwischen der mittleren Serpentine und der Baustelle, durch lautstarke Beschleunigungsmanöver auffiel. Im Bereich der dortigen Baustelle wurde er von einer Streife „abgeholt“. Bei der Kontrolle zeigte es sich, dass er seinen Schalldämpfungseinsatz, den sog. Db-Killer, aus dem Auspuff  gebaut hatte. Dadurch kam er etwas in Erklärungsnot. Angeblich war das Teil ja nur zum Fotografieren entfernt worden. Angesichts dieser Erklärung erweckte er bei den kontrollierenden Beamten lediglich ein müdes Lächeln. Unabhängig von seinen Angaben wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Erst nachdem er den ordnungsgemäßen Zustand wieder hergestellt hatte durfte er nach Hause fahren.

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