Die juristische Aufarbeitung der eingestürzten SchraudenbachTalbrücke bei Werneck geht weiter. 2016 war sie bei Bauarbeiten eingestürzt, 1 Arbeiter starb, weitere 14 wurden teilweise schwer verletzt. Ab dem 6. Mai wird der Ingenieur auf der Anklagebank sitzen, dessen Fall im ersten Verfahren abgetrennt worden war. Hintergrund war eine längere Erkrankung seiner Verteidigung. Wie das Gericht auf Nachfrage bestätigt hat, sind vier Verhandlungstage angesetzt. 
Das war bisher:
Der Brückeneinsturz an der A7 muss teilweise erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Angeklagten wegen eines Formfehlers aufgehoben. Der Fall muss erneut zurück an das Schweinfurter Landgericht, einen neuen Termin gibt es noch nicht. Es handelt sich dabei um einen 50-jährigen Ingenieur. Er war vor rund einem Jahr zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
Weitere Revision zurückgewiesen
Das Urteil gegen einen 60-jährigen Prüfingenieur ist rechtskräftig. Seine Revision hat der BGH als unbegründet zurückgewiesen. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
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