Für viele Schüler in der Region steht bald ein neuer Lebensabschnitt an. Wer nach dem Schulabschluss noch warten muss, bis die Ausbildung beginnt oder noch nicht sicher ist was der nächste Schritt ist, kann diese Zeit schon für die Rentenversicherung anrechnen lassen. Darauf weist jetzt die deutsche Rentenversicherung Nordbayern hin. Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren müssen dafür mindestens einen Monat bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchend gemeldet sein. Das sei vor allem für diejenigen sinnvoll, die noch nicht genau abschätzen können, wann sie eine Ausbildung beginnen können, so die Meldung. 
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