Im Fall des Einsturzes der Schraudenbach-Talbrücke im Jahr 2016 gibt es jetzt neue Entwicklungen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen 50-jährigen Ingenieur wegen eines Formfehlers aufgehoben. Damit muss der Fall von Neuem vor dem Schweinfurter Landgericht angegangen werden. Die Revision eines anderen Prüfingenieurs wurde abgewiesen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist damit rechtskräftig. Das Urteil gegen einen Statiker steht noch aus. Der Prozess konnte noch nicht gestartet, weil ein Anwalt erkrankt war. Beim Einsturz der Schraudenbach-Talbrücke aufgrund eines schwachen Traggerüsts kam ein Arbeiter ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt.
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