Im Fall um die erschossene Hündin Mara in Knetzgau ist ein Urteil gefallen. Der Jäger muss eine Geldstraße von 140 Tagessätzen je 40 Euro zahlen. Insgesamt beträgt die Geldstrafe 5.600 Euro. Die Waffe wurde dem Mann entzogen. Ob er weiter als Jäger arbeiten darf, entscheidet jetzt die zuständige Jagdbehörde.

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