Das Verwaltungsgericht Würzburg hat eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön vorerst gestoppt. Zwei Naturschutzverbände haben laut Gerichtsangaben Eilanträge gestellt und so die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen die Entscheidung der Regierung von Unterfranken wiederhergestellt.
Bis zur Entscheidung über die Eilanträge dürfe von der erteilten Abschussgenehmigung vorläufig kein Gebrauch gemacht werden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.Die Regierung von Unterfranken hatte den Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön nahe der Landesgrenze zu Hessen genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung zum Töten der sonst unter Schutz stehenden Wölfe ist bis 9. November befristet, sie gilt im Naturschutzgebiet Lange Rhön und in angrenzenden Gebieten. Durch besondere Maßnahmen soll erreicht werden, dass nur die zwei Wölfe geschossen werden, die bereits Tiere gerissen haben.Der vorläufige Stopp der Abschussgenehmigung sei erforderlich gewesen, um einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern, begründete das Gericht seine Entscheidung. Damit sei noch keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung durch die Regierung von Unterfranken getroffen worden, hieß es.
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