Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern nochmals darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im abgelaufenen Schuljahr 2022/2023 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2023 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden, nächstgelegenen Schulen ab der 11. Klasse, sowie Schüler der Berufs- und Berufsfachschulen geltend machen. Die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen grundsätzlich über 490,– Euro  pro Schuljahr und Familie betragen.  Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.hassberge.de
Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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