Karlsruhe/Schweinfurt (dpa/lby) – Knapp zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes im unterfränkischen Bad Neustadt sind die Urteile gegen die drei Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe über den Beschluss vom 4. Oktober mitteilte.
Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht Schweinfurt den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem behielt sich das Gericht eine Sicherungsverwahrung des Deutschen vor. Der 20-Jährige hatte gestanden, im November 2021 das 26 Jahre alte Opfer mit Messerstichen getötet zu haben. Das Motiv blieb offen, die Anklage vermutete einen Streit um angebliche Schulden in Höhe von 100 Euro. Die Verteidigung des jungen Mannes hatte auf Totschlag und acht Jahre Jugendstrafe plädiert.
Ein 22 Jahre alter Komplize erhielt wegen Mordes eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Er will von einer Tötungsabsicht seines Freundes nichts gewusst haben. Die Anwälte des Deutschen wollten einen Freispruch erreichen, ansonsten allenfalls eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Haftstrafe.
Zudem verurteilte die Kammer einen dritten Angeklagten – ebenfalls 22 Jahre alt – wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger des Deutschen hatten unter anderem auf Freispruch plädiert.
Spaziergänger hatten das leblose Opfer am 22. November 2021 neben einem Radweg am Rand der Kleinstadt im Landkreis Rhön-Grabfeld entdeckt.
Quelle: Polizei