Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ging am Montag im gesamten Bundesgebiet gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Das gab das Hauptzollamt Schweinfurt nun bekannt. Kontrolliert wurden unter anderem, ob der gesetzliche Mindestlohn und die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und ob Ausländer illegal beschäftigt werden. Insgesamt stellte der Zoll in 33 Fällen Verstöße fest.

 

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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Zolls (FKS) ging gestern im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer
verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche
vor. Im Fokus stehen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln,
Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-) Sendungen aller
Art.

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Beim Hauptzollamt Schweinfurt waren insgesamt 94 Zöllnerinnen und Zöllner in der
Region Bamberg, Schweinfurt und Würzburg im Einsatz. Sie überprüften
insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem
Mindestlohngesetz. Seit dem 01.10.2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen
der allgemeine Mindestlohn von 12,00 Euro je Zeitstunde. Außerdem wurde die
Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von
Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern von den
Einsatzkräften überprüft.

Insgesamt wurden 225 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In elf
Fällen deckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Unstimmigkeiten bei der
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Sieben Beanstandungen umfassen
unter anderem den Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern, deren
Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. In drei
Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt
wurde. Darüber hinaus wurden 12 sonstige Verstöße (wie beispielsweise
Sofortmeldeverstöße, Verstöße gegen die Pflicht zum ordnungsgemäßen Führen der
Arbeitszeitaufzeichnungen) festgestellt.

An die am 9. Oktober 2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich nun
umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der
Arbeitskräfte mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen
werden.

Zusatzinformation:

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll
durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der
Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und
Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen des Arbeitsbereichs Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS)erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des
Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller
Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit
betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch
regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und
sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an
Prüfungen.

Quelle: Hauptzollamt Schweinfurt