Der Landkreis Bad Kissingen hat an Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe Flächen verpachtet und mit diesen landwirtschaftliche Pachtverträge geschlossen. In diesen landwirtschaftlichen Pachtverträgen ist als Fälligkeit der jährlichen Pacht der 1. November genannt. Ein gesondertes nochmaliges Anschreiben ist nicht vorgesehen. Der jeweils gültige Pachtbetrag für das laufende Kalenderjahr ist  bis spätestens 1. November 2023 auf ein Konto des Landkreises einzuzahlen.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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