Geflügel darf unter entsprechenden Voraussetzungen im Landkreis Schweinfurt wieder ausgestellt und auf Märkten angeboten werden
Landkreis Schweinfurt. Seit Anfang des Jahres 2023 gab es in Bayern 15 Ausbrüche in Geflügelhaltungen und über 200 Nachweise des Virus der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei Wildvögeln. Auch wenn zwischenzeitlich eine rückläufige Entwicklung der Fallzahlen zu verzeichnen war, so sind in den letzten Wochen in Bayern erneut Nachweise in der Wildvogelpopulation – in einigen Landkreisen sogar erstmalig in dieser Saison – erfolgt.
In seiner aktuellen Stellungnahme zur Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) teilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit, dass ca. 70 Prozent der HPAI-Fälle in Europa auf Möwenvögel zurückzuführen sind. Welchen Einfluss die Möwenpopulation auf den weiteren Eintrag in die Wildvogelpopulation an Binnengewässern hat, ist allerdings noch nicht absehbar.
Für die unterschiedlichen Bereiche des Tierverkehrs von Geflügel sind jedoch im Rahmen der Risikoeinschätzung abgestufte Beurteilungen festgestellt worden:
Während der Eintrag von HPAI in Geflügelbestände durch Kontakt mit Wildvögeln zum momentanen Zeitpunkt als hoch angesehen wird, wird in Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe von einem erhöhten Risiko ausgegangen. Das Eintragsrisiko durch Geflügelausstellungen wird hingegen nur noch als moderat eingestuft. Entsprechend hat das Landratsamt für den Landkreis Schweinfurt die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 24.11.2022 dahingehend angepasst und mit Wirkung zum 11.08.2023 die Durchführung derartiger Veranstaltungen wieder zugelassen.
In den übrigen Punkten (u.a. erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen, Fütterungsverbot für Wildvögel) bleibt die Allgemeinverfügung vom November 2022 unverändert bestehen.
Bürgerinnen und Bürger finden diese Allgemeinverfügungen unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen
Nachdem jedoch auch bei der Ausrichtung von Geflügelausstellungen oder –märkten weiterhin geeignete Biosicherheitsmaßnahmen und Tiergesundheitsanforderungen notwendig sind, verweist das Landratsamt auf die grundsätzliche tiergesundheitsrechtliche Vorgabe, dass Geflügelausstellungen, -schauen und –märkte weiterhin anzeigepflichtig sind. Diese werden wie bisher mittels Bescheid und entsprechenden Auflagen (unter anderem klinische und/oder labordiagnostische Untersuchung der Herkunftsbestände, eingeschränkter Teilnehmerkreis, Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit) zugelassen werden.
Kontakt zum Veterinäramt
Veranstalter entsprechender Geflügelmärkte und -ausstellungen wie grundsätzlich jeder Durchführende von Viehausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art werden gebeten sich rechtzeitig – mindestens vier Wochen – vor dem Veranstaltungstermin mit dem Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt (Telefon 09721/55-310,
E-Mail: vetamt@lrasw.de) in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Auflagen und Voraussetzungen abzuklären.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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