Morgen ist es soweit. In Schweinfurt wird wieder mit voller Inbrunst Helau gerufen – Der altbekannte Faschings-Umzug findet nach langer Corona-Pause endlich wieder statt. Natürlich gibt es aber auch hier Regeln und Vorschriften, an die sich Autofahrer beim Halten oder Parken in der Stadt halten müssen. Wo am besten geparkt werden kann und wie man hier alles richtig macht, um Bußgelder zu vermeiden – darüber sprechen wir jetzt mit Jan von Lackum. Er ist Sicherheits- und Ordnungsreferent der Stadt Schweinfurt. Herr von Lackum ab wann sind denn Parkplätze oder bestimmte Straßen gesperrt?

Das ist sicherlich wichtig zu wissen. Wie sollten denn vielleicht  Zuschauer, die von außerhalb kommen, ihre Anreise planen?

Um sich darauf vorzubereiten, dass es etwas chaotischer in der Stadt zugeht – ab wann beginnt denn der Umzug offiziell?

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Herr von Lackum, was sollten unsere Hörerinnen und Hörer denn noch beachten?

Und wenn man sich nicht an die Regeln hält und falsch parkt, wird das auch ganz schön teuer, oder?

Das ist wirklich eine sehr wichtige Information. Also am Dienstag bitte nicht Straßen blockieren. Ab wann dürfen wir uns dann darauf einstellen, dass die Sperren wieder aufgehoben werden?

 

Die Einfahrt zum Parkplatz Spitalseeplatz aus Richtung Roßbrunnstraße wird am Rosenmontag um ca. 15:00 Uhr mit Zeichen 600 StVO und roten Warnleuchten und Zeichen 454-10 StVO gesperrt.
Die Seestraße wird an der Einmündung Wilhelmstraße in Richtung Spitalseeplatz am Faschingsdienstag ab 11:00 Uhr mit Zeichen 250 StVO und Zeichen 600 StVO gesperrt.
Die Friedrich-Stein-Straße ist auf Höhe der Friedenstraße mittels Zeichen 600 StVO, Zeichen 250 StVO und Zusatzzeichen 1026-32 StVO voll zu sperren. Der Verkehr in Richtung Wilhlemstraße ist mittels Zeichen 209 StVO in die Friedenstraße abzuleiten.
Die für den Faschingsdienstag verfügten Sperrungen sind frühestens ab 11:45 Uhr vorzunehmen; mit Ausnahme der Seestraße und Friedrich-Stein-Straße diese bereits früher.
Auf den Buslinienstrecken:
– Kornmarkt – Bauerngasse – Roßmarkt
– Neutorstraße – Wolfsgasse – Roßmarkt
– Albrecht-Dürer-Platz – Hohe Brückengasse – Roßmarkt
jedoch nicht vor 12:30 Uhr.
Um 11:45 Uhr wird die Rüfferstraße in nördliche Fahrtrichtung ab der Einmündung Jägersbrunnen (Gerichtskreuzung) mit Zeichen 250 StVO, Zz. 1026-32 StVO und Zz. “Zufahrt Parkgarage Kunsthalle frei” beschildert und damit für den Verkehr – mit Ausnahme des Linienverkehrs und der Faschingszugteilnehmer sowie Besucher, die auf dem Messeparkplatz bzw. Parkgarage Kunsthalle parken wollen – gesperrt (siehe Plan Gerichtskreuzung).
Im Teilstück Wilhelm- / Roßbrunnstraße zwischen der Friedrich-Stein-Straße und Spitalseeplatz wird die Einbahnregelung aufgehoben (Zeichen 220 StVO und Zeichen 267 StVO sind zu entwerten) und Zeichen 125 StVO aufzustellen.
Die Hadergasse ist ab Beginn Jägersbrunnen mit Zeichen 357 StVO zu beschildern. Die Zeichen 220 StVO sind zu entwerten. Eine Vollsperrung in der Wolfsgasse unterhalb der Einmündung Am Zeughaus ist mit Zeichen 600 StVO und Zeichen 250 StVO einzurichten. Auch die Zufahrt in die Fußgängerzone ist mit Zeichen 600 StVO und Zeichen 250 StVO zu sperren.
Die nördliche Ausfahrt des Messeplatzes ist am Faschingsdienstag ab 11:45 Uhr mit Zeichen 600 StVO und Zeichen 250 StVO zu sperren. Eine zusätzliche Absperrschranke ist oberhalb der südlichen Zufahrt Messeplatz in die Roßbrunnstraße einzurichten. Die Zufahrt zum Messeplatz ist mit Leitkegeln zu teilen sowie drei weitere Leitkegel im Radius nach rechts weisend auf dem rechten Fahrstreifen aufzustellen, die den ausfahrenden Verkehr leiten. Das Zeichen 209-10 StVO auf dem Parkplatz selbst ist zu entwerten.
Die Einmündung Am Obertor / Kornmarkt ist mit Zeichen 600 StVO, Zeichen 250 StVO und Zz. “Anlieger Neue Gasse frei” zu sperren.
Die Marktplatzostseite bleibt für den Verkehr bis 19:00 Uhr gesperrt.