Bild: Symbolfoto © PRIMATON
Am 20. Dezember 2022 hat PreussenElektra vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die zweite und letzte Genehmigung für den Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) erhalten.
„Wir haben großen Aufwand in die mehrjährigen Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Rückbau des KKG gesteckt. Deshalb freuen wir uns nun über den heutigen Erhalt der letzten Abbaugenehmigung für das KKG“, erläutert Michael Bongartz, Geschäftsführer Stilllegung und Rückbau der PreussenElektra.
Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung hatte PreussenElektra im Jahr 2014 beantragt und im Jahr 2018 erhalten. In diesem ersten Genehmigungsverfahren hatte die PreussenElektra die Konzeption für den gesamten Abbau der Anlage und die hierfür geplanten Maßnahmen ausführlich beschrieben. Die Beantragung der einzelnen Abbauumfänge hatte PreussenElektra auf zwei Schritte aufgeteilt. Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung, für die der Antrag im Dezember 2019 gestellt wurde, umfasst den Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden Biologischen Schildes.
Dazu Bernd Kaiser, Anlagenleiter des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld: „Ich freue mich, dass wir die Genehmigung nun erhalten haben. Für uns bedeutet dies, dass wir den Rückbau im vorgesehenen Zeitplan vorantreiben können.“
Seit Beginn des Rückbaus im KKG wurden die Brennelemente aus der Anlage entfernt, über 12.100 Komponenten stillgesetzt und rund 3.100 Tonnen Material demontiert. Es wird im Reststoffbehandlungszentrum zerlegt, gereinigt und mehrfach gemessen. Die Einbauten des Reaktordruckbehälters wurden bereits im Rahmen der ersten Abbaugenehmigung vollständig entfernt.

 

Quelle: PreussenElektra GmbH

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