Der Messerangreifer von Aschaffenburg hätte zur Tatzeit eigentlich im Gefängnis sitzen sollen. Das hat uns die Staatsanwaltschaft Schweinfurt bestätigt.
Demnach war der 28-jährige Afghane in eine gewalttätige Auseinandersetzung im ANKER-Zentrum in Niederwerrn verwickelt. Im Sommer wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Da er das nicht gezahlt hat, hätte er am 23. Dezember eine Ersatzhaft antreten sollen und wäre bis 1. Februar in Haft gewesen. Der 28-Jährige hatte die Ladung aber nicht beachtet. Da gleichzeitig noch ein weiteres Verfahren in Aschaffenburg lief, wurde er auch kein Vollstreckungshaftbefehl erlassen.
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