Ein Jäger, der vor zwei Jahren eine Hündin in Knetzgau erschossen hat, hat jetzt Revision eingelegt. Er war vom Landgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden und muss 10.000 Euro Strafe zahlen. Der Mann hatte im Sommer 2022 auf die Hündin aus seinem Auto heraus geschossen. Die hatte unangeleint auf einer Wiese gespielt. Seine Erklärung: Die Hündin soll in seinem Revier gejagt haben. Die Revision liegt nun beim Bayerischen Obersten Landgericht. Bei einer Revision wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft – es gibt keine neue Beweisaufnahme mehr. In der ersten Instanz war der Mann vom Amtsgericht Haßfurt zu 5.000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Dagegen war er in Berufung gegangen, die nun vor dem Landgericht verhandelt wurde.  
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