Die Zeit läuft: Wer die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2023/2024 beantragen möchte, muss das bis zum Ende dieses Monats noch tun. Das Landratsamt Haßberge macht darauf aufmerksam, dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden. Seit dem letzten Schuljahr beträgt die Belastungsgrenze also der Eigenanteil, den Familien für die Fahrtkosten selbst tragen müssen – beispielsweise 490 Euro. Anspruch auf Erstattung haben Schülerinnen und Schüler aus weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse sowie Berufs- oder Fachschulen, wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist. Der Antrag muss dann im Schulsekretariat eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es hier. 
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