Die Verurteilung eines der angeklagten Ingenieure durch das Landgericht Schweinfurt im Strafverfahren wegen des eingestürzten Tragegerüsts beim Neubau der Schraudenbach Talbrücke ist rechtskräftig. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Der Ingenieur wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet. Die Revision eines Mitangeklagten führte wegen eines Formfehlers dazu, dass das Urteil aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen wurde.
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