Nachdem Cannabis seit 1. April teilweise legal ist, hat die erste Diskothek in Bad Neustadt bekanntgegeben, den Cannabis-Konsum durch Hausrecht in ihren Räumlichkeiten und im Außenbereich zu verbieten. Einige andere Clubs und auch Gaststätten könnten folgen. Michael Schwägerl ist unterfränkischer Bezirksgeschäftsführer vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. Wie sieht es denn aktuell hier in der Region in der Gastro aus?
Cannabis darf nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden. Wie soll das dann konkret in den Biergärten ablaufen?
Jetzt kann trotzdem mal spontan eine Familie mit Kindern in einer Gaststätte vorbeikommen. Wird dann in so einem Einzelfall auch der Konsum verboten?
Mitarbeiter in der Gastro dürfen ja auch mal Raucherpausen machen. Wie sieht es hier aus, darf während des Diensts Cannabis geraucht werden?
Welche Probleme gibt es noch – jeder Erwachsene darf ja trotz Konsumverbot 25 Gramm mit sich führen?
Vielen Dank, Herr Schwägerl.
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