Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen eine Teilgenehmigung zur Errichtung und des Betriebs einer SuedLink-Konverteranlage  in Bergrheinfeld abgewiesen.  Wie die Regierung von Unterfranken mitteilte,  habe der Kläger – ein Umweltverband- das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung bemängelt. Das Gericht entschied, dass eine Konverteranlage keine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht. Immer wieder gab es Kritik von Umweltverbänden gegen SuedLink.
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